Diese Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Kursangebot der Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind diese AGB integrierter Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen der Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH und ihren Vertragspartnern im Bereich des Schulungsangebots und gelten insbesondere für alle Teilnahmen an Kursen sowie für Aufträge an die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH im Bereich Schulungen. Vertragspartner bestätigen mit jeder Anmeldung bzw. Auftragserteilung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben.
Als Vertragspartner gilt der Adressat des Auftrags. Teilnehmende müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt als Vertragspartner der Lehrbetrieb, wenn im Bildungsplan der Berufsbildungsverordnung die Ausbildung mit PSAgA gefordert wird. Der Lehrbetrieb ist verpflichtet, diese Ausbildung als Massnahme zur Arbeitssicherheit und Schutz der Lernenden (und Mitarbeitenden) zu ergreifen.
Als Teilnehmende gelten natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Lernende in Ausbildung (sh. Punkt 2) sowie juristische Personen.
4. Anmeldung
Anmeldungen für Kurse müssen schriftlich, online über die Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Datum (postalisch nach Poststempel) berücksichtigt.
5. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Kurs gilt als Bestellung. Mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags an die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH gilt der Vertrag als abgeschlossen. Die Anmeldung ist verbindlich und erfordert die Bezahlung der Rechnung. Die Rechnung wird zeitnah per Post/E-Mail verschickt. Auf Wunsch erstellt die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH auch ein Angebot, welches vom Vertragspartner schriftlich bestätigt als verbindliche Bestellung gilt.
6. Preise
Alle Preise in den Kursunterlagen, auf dem Online-Kurskalender oder in Angeboten/Aufträgen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Durchführung
Bei sämtlichen Kursen ist eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl definiert. Die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH behält sich das Recht vor, Kurse mit zu geringer Teilnehmerzahl bis spätestens 5 Tage vor Kurstermin ohne Verpflichtung gegenüber dem Vertragspartner zu annullieren. Zudem behält sich die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH vor, Kurse wegen höherer Gewalt oder aus anderen, nicht zu vertretenden Umständen, zu verschieben. Bei einer Terminverschiebung wird, wenn möglich, umgehend per E-Mail oder telefonisch informiert. Bei einer Annullation durch die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH werden bereits einbezahlte Kursgelder ohne jegliche zusätzliche Verpflichtung innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Bei einer Verschiebung erfolgt keine Rückerstattung.
8. Veranstaltungsdaten/-zeiten/-ort
Die genaue Adresse der Kursorte, die Zeiten (Beginn und Ende) werden jeweils mit dem Versand des Auftrags mitgeteilt. Sollte ein Kurs auf andere Räumlichkeiten verlegt werden müssen, erhalten die Vertragspartner rechtzeitig Nachricht.
9. Zahlungskonditionen
Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn auf das Konto der Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH einbezahlt sein. Vertragspartner, welche die Zahlungskonditionen nicht einhalten, erhalten den Kursnachweis erst nach erfolgter Zahlung.
10. Rücktritt / Annullierung / Verspätung
10.1. Rücktritt
Ein Rücktritt (ersatzlose Absage) muss so schnell wie möglich schriftlich an die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH gemeldet werden. Bis 8 Tage vor Kursbeginn hat eine Annullation keine Kostenfolge. Vom 7. Tag bis 1 Tag vor Kursbeginn hat die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH Anrecht auf 50% des Kurspreises, zahlbar bis zum Kursdatum.
10.2. Annullation am Kurstag / bzw. Nichterscheinen
Es ist 100% des Kursgeldes geschuldet.
Es werden keine Annullationsgebühren in Rechnung gestellt, wenn ein Ersatz für den annullierten Teilnehmenden für denselben Tag vermittelt worden ist. Die Zahlungsverpflichtung geht dann zu gleichen Bedingungen an den neuen Vertragspartner über.
10.3. Annullation durch Krankheit / Unfall
Bei Rücktritt durch Krankheit / Unfall besteht die Möglichkeit, den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Für diese Variante wird ein ärztliches Attest vorausgesetzt, welches innert Wochenfrist seit Kursbeginn der Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH eingereicht werden muss.
10.4. Verspätung
Es werden Verspätungen von maximal 30 Minuten toleriert. Ein Überschreiten dieser Zeit führt zur Disqualifikation der Kursteilnehmende und wird zu 100% verrechnet. Der Kursteilnehmende muss an einem anderen Kurs teilnehmen.
11. Sicherheit
Sicherheit hat höchste Priorität. Um Risiken zu reduzieren sind Kursteilnehmende verpflichtet, den Anweisungen der Ausbildner strikte Folge zu leisten. Darüber hinaus ist, insbesondere bei Kursen mit praktischen Übungen, angemessene Schutzbekleidung inkl. Schuhwerk zu tragen. Die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH ist berechtigt, unzureichend geschützte Kursteilnehmende – bzw. solche, welche die Anweisungen nicht einhalten – zur eigenen Sicherheit und ohne Regressanspruch von Veranstaltungsteilen definitiv auszuschliessen.
12. Haftung / Versicherung
Kursteilnehmende sind verpflichtet, sich selbst (gegebenenfalls bei einem Arzt) vorher darüber zu orientieren, ob für sie die Ausführungen des Kurses mit gesundheitlichen Risiken oder Schäden verbunden sein können. Eine Haftung von Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Durchführung eines Kurses wird vollumfänglich wegbedungen. Kursteilnehmende haben sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen eines Kurses auftreten können, zu versichern. Die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH übernimmt ausdrücklich auch keine Haftung für Diebstahl, Defekt oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
13. Seminarinhalt / Ausbildner
Die Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen in Bezug auf den Inhalt und die Referenten des Kurses vorzunehmen.
14. Preisänderungen
Preisänderungen, spezielle Konditionen usw. bleiben der Zentrum für Arbeitssicherheit und Klettertechnik GmbH vorbehalten. Bei einer Kurspreiserhöhung von über 10% können Vertragspartner ohne Kostenfolge aus dem Vertrag ausscheiden.
15. Nebenabreden
Eventuelle Nebenabreden bedürfen zwingend der Schriftform.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich Bottmingen BL. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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